Digitale-Märkte-GesetzJetzt geht die Arbeit erst richtig los

Wenn ab heute die Regeln des Digital Markets Act für sechs große Digitalkonzerne gelten, geht die Durchsetzung erst richtig los. Die EU-Kommission wird die „Torwächter“ genau beobachten müssen, damit sie ihre Marktmacht nicht weiter ausnutzen und Nutzer:innen tatsächlich mehr Wahlfreiheit bekommen.

Auf einem Regalbrett liegen fünf Äpfel und eine Birne
Apple muss nun auch andere App-Stores zulassen (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Oksana Taran

Ab dem 7. März wirken die Regeln des Digital Markets Acts (DMA). Das EU-Gesetz für digitale Märkte betrifft aber nicht wie sein Schwestergesetz für digitale Dienste jegliche Online-Dienste. Es zielt auf die sogenannten Torwächter in der digitalen Welt. Das sind grob gesagt Anbieter, an denen man als Nutzer:in schlecht vorbeikommt. Weil sie etwa zentrale Plattformdienste anbieten, sehr viele Nutzende in der EU haben und eine Menge Marktmacht vereinen. Diese Marktmacht, so der Grundgedanke, sollen sie nicht mehr unfair ausnutzen dürfen.

Sechs dieser Torwächter hat die EU-Kommission bereits identifiziert. Es geht um Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft. Welche ihrer Dienste unter den DMA fallen, hat die EU-Kommission auf einer Website veröffentlicht. Für Apple sind das beispielsweise der App-Store, das iOS-Betriebssystem und der Safari-Browser.

Von Interoperabilität merken Nutzende erst mal nichts

Was ändert sich also ab heute für die Nutzer:innen? Messenger-Platzhirsche wie WhatsApp müssen sich beispielsweise öffnen und zulassen, dass auch andere Anbieter mit Nutzenden auf ihren Anwendungen kommunizieren. Sprich: Von einem anderen Messenger aus soll man auch Nachrichten an jemanden in WhatsApp schreiben können – wenn der entsprechende Messenger das will. Von dieser Interoperabilitätsverpflichtung wird aber dennoch nicht sofort etwas spürbar sein.

Erstmal müssen Messenger-Anbieter sich bei WhatsApp melden und einige Voraussetzungen erfüllen. Messenger wie Signal haben bereits angekündigt, dass sie gar kein Interesse daran haben, vor allem aus Sicherheits- und Datenschutzgründen.

Alternative App-Stores und mehr Wahlfreiheit bei Software

Zu den weiteren Regeln gehört, dass Marktwächter-Unternehmen personenbezogene Daten aus verschiedenen ihrer Dienste nicht mehr zusammenführen dürfen. Die Torwächter dürfen ihre eigenen Dienste außerdem nicht mehr bevorzugen. Sie müssen zulassen, dass Nutzende etwa vorinstallierte Software entfernen und alternative App-Stores nutzen.

Um diese Änderungen vorzubereiten, hatten die Konzerne sechs Monate Zeit. Diese Zeit haben sie aber nicht nur genutzt, um ihre Anwendungen anzupassen, sondern teils auch, um sich um die neuen Anforderungen herumzuwinden. Apple etwa legte gegen die Gatekeeper-Regulierung seines App-Stores Einspruch ein. Außerdem wird der Betriebssystemanbieter zwar andere App-Stores zulassen, knüpft dies aber an einige Bedingungen – etwa, dass Apple auch bei dort angebotenen Anwendungen Sicherheitsscans machen kann.

Der Dachverband europäischer Verbraucherschutzorganisationen BEUC entdeckte weitere Fallstricke: So beobachtete BEUC manipulatives Design. Damit sollen Nutzende auch bei einer theoretischen Wahlfreiheit dazu gebracht werden, weiter die Angebote der Torwächter zu nutzen: durch komplizierte Auswahlmenüs oder missverständliche Dialoge.

Jemand muss die Regeln durchsetzen

Auch wenn also die Regeln ab jetzt gelten: Sie durchzusetzen wird noch einiges an Arbeit kosten, damit Nutzende wirklich freie Wahl haben. So kommentiert auch Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Die Europäische Kommission muss die Regeln des Digital Markets Act durchsetzen, gegen solche Umgehungsversuche entschieden vorgehen und im Zweifelsfall Untersuchungsverfahren einleiten. Nur so kann die Regulierung der digitalen Märkte ihre positive Wirkung für Verbraucher:innen entfalten.“

Die Organisation LobbyControl appelliert daher für mehr Aufsichtsressourcen. „Laut Kommission sind aktuell 80 Personen mit der Durchsetzung der DMA-Regeln befasst. Expert:innen schätzen, dass es 220 Personen bräuchte“, schreibt die Transparenzorganisation.

1 Ergänzungen

  1. Entweder bin ich blöd oder ich kann z.B. Chrome immer noch nicht auf meinem Android 14 Gerät deinstallieren, obwohl Android ja eig unter den DMA fällt? Bei mir steht immer noch nur „Deaktivieren“…

    Bei Windows 11 hingegen kann ich Edge nun deinstallieren…

    (Updates sind aktuell)

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